KSK – Künstlersozialkasse
Was ist die Künstlersozialkasse ?
Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) wurde 1982 gegründet und ist Anlaufstelle für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen bei selbstständigen und freiberuflichen Künstlern oder Publizisten. Die Kasse dient der sozialen Absicherung und sorgt dafür das Künstler wie z.B. Models, Influencer oder Moderatoren einen ähnlichen Versicherungsschutz genießen können wie es normalerweise bei Arbeitnehmern der Fall wäre. Mitglieder der KSK müssen jedoch nur die Hälfte der jeweils fälligen monatlichen Beiträge selbst zahlen. Der Rest wird von der KSK für sie aufgestockt. Diese Aufstockung setzt sich zu 20% aus einem Zuschuss vom Bund und zu 30% aus Sozialabgaben von Unternehmen im künstlerischen Bereich zusammen.
Das jeweilige Unternehmen für das beispielsweise ein Model arbeitet, muss hierbei 4,2% von der Nettogage an die Kasse zahlen (Künstlersozialabgabe). Welcher genaue Beitrag von einem Model selbst monatlich gezahlt werden muss, hängt von ihrem Arbeitseinkommen ab. Hier müssen Geringverdiener niedrigere Beiträge zahlen, die dem aktuellen Einkommen angepasst werden. Für diese Anpassung müssen Mitglieder jährlich eine Prognose abgeben. Sollten die Einnahmen höher oder niedriger als angegeben sein, droht weder eine Nachzahlung noch gibt es eine Rückerstattung. Falls jedoch deutlich mehr verdient wird als angegeben, muss mit einer Nachforderung gerechnet werden.
Mithilfe der Künstlersozialkasse möchte der Staat den oben genannten Berufsgruppen helfen, welche sonst deutlich schlechter abgesichert wären und sich die hohen Versicherungsbeiträge auf Dauer nicht leisten könnten. Somit müssen sich in diesem Fall Models nicht um Ihre gesetzlichen Sozialversicherungen sorgen, selbst wenn sie über einen gewissen Zeitraum nicht so einen hohen Verdienst haben.
Wer in die KSK aufgenommen werden möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Danach wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) erfüllt werden und die jeweiligen Beiträge individuell berechnet. Das geringste jährliche Einkommen darf beim Antragsteller hier 3.900 Euro nicht unterschreiten, damit die KSK für den Künstler einspringt.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/index.php?id=15
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