Rahmenvertrag für Moderatoren
in der Fassung vom 16.10.2019
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Rahmenvertrag gilt für alle Verträge zwischen the-models GmbH, Kreuzstr. 34, 33602 Bielefeld (im Folgenden „Agentur“ genannt) und denjenigen Personen, die sich auf the-models.de als Moderator registrieren oder im Rahmen einer erfolgten Registrierung eine Buchungsbestätigung abschließen (im Folgenden „Moderator“ genannt). Der Vertrag gilt als Rahmenvertrag für sämtliche durch die Agentur vermittelte und vom Moderator angenommenen Aufträge und regelt insbesondere auch bei jedem Auftrag gegenüber dem Kunden geltende Pflichten.
(2) Änderungen dieses Rahmenvertrages sind nur durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien in Textform zulässig, wobei eine Änderung seitens der Agentur allein durch die Geschäftsführung möglich ist. Die Agentur behält sich die regelmäßige Änderung der Bedingungen vor, welche der Moderator durch Annahme einer Buchung unter Hinweis auf die neuen Bedingungen akzeptiert.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Die Agentur übernimmt für die Dauer des Vertrages die Vermittlung des Moderators. Die Agentur ist dabei bemüht, den Moderator an seine Kunden zum Zwecke von Live-, Radio-, und TV-Moderationen zu vermitteln. Ein Erfolg ist dabei nicht geschuldet.
(2) Die Agentur wird dabei als Vertreter des Moderators tätig. Für Nachweis und Vermittlung von Aufträgen zwischen dem Moderator und dem Kunden wird die Agentur eine Provision erhalten, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
(3) Die Häufigkeit von Aufträgen hängt von der Nachfrage des jeweiligen Typ Moderator ab, sodass darüber keine konkrete Angabe gemacht werden kann. Sollte der Moderator aufgrund mangelnder Nachfrage seitens der Kunden von der Agentur keine Aufträge vermittelt erhalten, so liegt dies nicht in der Sphäre von the-models und die Agentur ist daher zu keinerlei Ersatz oder sonstiger Leistung verpflichtet.
§ 3 Registrierung
(1) Um in die Kartei der Agentur aufgenommen und damit für etwaige Auftragsanfragen berücksichtigt zu werden, hat sich der Moderator einmalig auf der Website „the-models.de“ zu registrieren.
(2) Bei der Registrierung sind wahre und korrekte Angaben zu machen. Sämtliche Pflichtangaben müssen ausgefüllt, der Rahmenvertrag akzeptiert und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen abgegeben werden.
(3) Die Registrierung ist nur volljährigen und geschäftsfähigen natürlichen Personen oder juristischen Personen gestattet. Eine Registrierung darf nur in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgen, mithin muss der Moderator als Unternehmer gelten oder eine entsprechende Unternehmung mit der Registrierung anbahnen. Die Agentur ist diesbezüglich berechtigt, jederzeit einen Gewerbeschein oder sonstigen Gewerbenachweis von dem Moderator zu fordern und den Moderator unverzüglich von seiner Plattform auszuschließen, sollte er die Unternehmereigenschaft nicht oder nicht mehr nach eigenem Ermessen als gegeben ansehen.
(4) Die Registrierung wird erst wirksam, wenn die Agentur dies bestätigt. Die Agentur ist jedoch befugt, die Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen.
(5) Der Widerruf der Registrierung durch den Moderator ist jederzeit möglich, hat aber keine Auswirkung auf bereits laufende Auftragsverhältnisse.
§ 4 Tätigkeit des Moderators
(1) Auf der Grundlage dieses Vertrages erhält der Moderator einzelne Aufträge in den Bereichen Live-, Radio-, TV-Moderation oder ähnlichen Bereichen.
(2) Nähere Informationen über die Art der Veranstaltung und ggf. besondere Aufgaben und Anforderungen erhält der Moderator im Rahmen der Buchungsbestätigung, die Grundlage des Auftrages ist. Im Übrigen ist der Moderator in der Durchführung seiner Tätigkeit im Rahmen seiner Selbständigkeit an den vereinbarten Terminen von Weisungen frei.
(3) Der Moderator verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt zu erfüllen.
(4) Zu den allgemeinen Aufgaben des Moderators gehören neben der Moderation selbst auch die erforderlichen Vorbereitungen, die verantwortliche und sorgsame Verwahrung aller ihm anvertrauten Gegenstände sowie die ständige Abstimmung der Einsatzplanung mit der Agentur und dem Kunden. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserbringung hat der Moderator ein gepflegtes Äußeres und einen zuvorkommenden Umgang mit den Kunden und den anzusprechenden Personen zu wahren. Weitere Bestimmungen, z. B. Kleidungsvorschriften, sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen und ebenfalls zur ordnungsgemäßen Vertragserbringung einzuhalten.
§ 5 Auftragserteilung
(1) Je nach Bedarf erteilt die Agentur dem Moderator die in § 4 beschriebenen Aufträge per Mitteilung an die von ihm bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Moderator ist jederzeit berechtigt, Aufträge der Agentur abzulehnen. Eine Begründung ist hier nicht erforderlich.
(3) Übernimmt der Moderator einen Auftrag, so ist er verpflichtet, diesen nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Agentur und nach den Inhalten der Anfrage und der Buchungsbestätigung durchzuführen.
(4) Ist der Moderator verhindert, den Auftrag im Rahmen der inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Agentur durchzuführen, so ist die Agentur berechtigt, den Auftrag jederzeit anderweitig zu vergeben.
§ 6 Honorar
(1) Der Moderator erhält die in der Buchungsbestätigung ausgelobte Vergütung im Falle der ordnungsgemäßen Ableistung des Auftrages, zzgl. aller vereinbarungsgemäß zu zahlenden Nebenkosten unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte.
(2) Für die durch die Agentur erfolgreich an den Moderator vermittelten Aufträge steht der Agentur eine Vermittlungsprovision zu. Die Vermittlungsprovision beträgt in der Regel 20% des Honorars. Zusätzlich zur Vermittlungsprovision werden weitere 5 % des Honorars an Vorfinanzierungsprovision in Rechnung gestellt. Die Vorfinanzierungsprovision wird erhoben, um bzgl. der erfolgenden Vorleistung an den Moderator das Ausfallrisiko der Kundenleistung auszugleichen. Die Provisionen werden gegenüber dem Kunden berechnet und sind nicht mehr von der dem Moderator ausgelobten Vergütung in der Buchungsanfrage abzuziehen.
(3) Die Zahlung an den Moderator erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, d.h. ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer und fortlaufender Rechnungsnummer, des Moderators an die Agentur.
(4) Sollten im Rahmen der Einsätze Übernachtungen notwendig sein, so werden die Kosten für Übernachtung und Frühstück von der Agentur nicht pauschal übernommen. Hier sind die Bestimmungen der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
(5) Der Moderator hat nur Anspruch auf die tatsächlich von ihm abgeleistete Einsatzzeit. Verlässt der Moderator den Einsatzort vorzeitig, gleich aus welchem Grund, erlischt sein Anspruch für die weiter vereinbarte Einsatzzeit. Erscheint er in den Folgetagen nicht am Einsatzort, hat er auch für diese Tage keinen Anspruch auf Vergütung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Moderator den Auftrag nicht bis zum Ende ausführt.
(6) Die Agentur weist den Moderator darauf hin, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen aufgrund der ihm von der Agentur erteilten Aufträge selbst Sorge zu tragen hat.
(7) Die Agentur weist den Moderator ferner daraufhin, dass eine von ihm in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich von ihm an das Finanzamt abzuführen ist und er im Übrigen selbst zu prüfen hat, ob er aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Die Agentur weist den Moderator darauf hin, dass er trotz seiner Selbständigkeit gegebenenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 9 SGB VI versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder wird und im Falle der Beitragspflicht für die Erbringung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung selbst Sorge zu tragen hat. Gleiches gilt für die Versicherung von etwaigen Berufsrisiken (Unfall, Haftpflicht o.ä.).
§ 7 Stornierung eines Auftrags
Ursprünglich geplante Einsatztermine können von der Agentur nicht garantiert werden. Für den Fall, dass infolge – auch kurzfristiger – Stornierung des Auftrages durch den Kunden gegenüber dem der Agentur die vorgesehenen Einsatztermine entfallen, entfällt der insoweit erteilte Auftrag gegenüber dem Moderator ersatzlos. Die Agentur wird den Moderator nach Kenntniserlangung unverzüglich informieren. Bei Stornierungen oder dem Tausch bzw. der Änderung von Einsatztagen besteht kein Anspruch des Moderators auf Vergütung der auf diese Weise entfallenen Termine.
§ 8 Rechtsstellung des Moderators
(1) Der Moderator ist nicht verpflichtet, Auftragsangebote anzunehmen.
(2) Die Entscheidung über die Durchführung von Aufträgen liegt ausschließlich bei dem Moderator und der Moderator unterliegt daher keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Art und Ort der Auftragsausübung frei und nicht an die Arbeitsorganisation der Agentur gebunden.
(3) Der Moderator ist ferner in seiner Arbeitsgestaltung gegenüber dem Kunden frei, hat sich jedoch im Rahmen des konkreten Auftrages um eine bestmögliche Auftragserfüllung zu bemühen.
(4) Der Moderator arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln soweit er nicht ausnahmsweise zur Durchführung seiner Aufgaben den Zugriff auf Arbeitsmittel der Agentur oder dessen Kunden benötigt.
(5) Der Moderator ist befugt, mehrere und weitere Auftraggeber und Kunden zu haben. Er hat sich zeitlich allein insoweit nach der Agentur zu richten, wie Aufträge angenommen wurden.
(6) Der Moderator ist selbständig tätig und verpflichtet sich, der Agentur jederzeit auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis, insbesondere durch Mitteilung einer Steuernummer o. ä., zukommen zu lassen. Kann der Moderator diesen Nachweis nicht erbringen, wird die Agentur die Sedcard des Moderators bis auf Weiteres entfernen.
(7) Sofern sich am Status des Moderators zu irgendeiner Zeit Veränderungen ergeben, sei es in Bezug auf die Selbständigkeit oder bezüglich anderer, für die ordnungsgemäße Erbringung der Tätigkeit im Auftrag von Kunden oder für die Agentur wichtiger Punkte (z.B. längere zeitliche Abwesenheit), wird der Moderator die Agentur unverzüglich hierüber informieren.
(8) Der Moderator hat keinen Anspruch auf die Vermittlung von regelmäßigen oder konkreten Aufträgen. Die Auftragslage wird allein durch die Marktlage und die Anfrage von Kunden zu bestimmten Moderatoren bestimmt. Die Agentur übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung dafür, dass dem Moderator regelmäßig oder überhaupt Aufträge vermittelt werden.
§ 9 Nutzung von Social Media und Web Inhalten
(1) Zur Förderung der Vermarktbarkeit des Moderators behält sich die Agentur vor, Bilder und/oder Videos von Social Media und/oder Web Inhalten (z. B. persönliche Webseite oder Blog) des Moderators für die Sedcard oder die sonstige Bewerbung des Moderators zu nutzen. Der Moderator erklärt sich damit einverstanden und erklärt zudem durch Abschluss des Vertrages, dass er rechtlich dazu in der Lage ist, die entsprechenden Nutzungsrechte auf die Agentur zu übertragen.
(2) Die Agentur wird den Moderator über Nutzungen von Social Media und/oder Web Inhalten im Sinne von § 9 (1) zeitnah informieren.
(3) Sofern Rechte Dritter der Nutzung von Inhalten aus Social Media und/ oder Web Inhalten entgegenstehen, wird der Moderator zunächst versuchen, die Rechte einzuholen. Ist dies nicht möglich, teilt der Moderator der Agentur so unverzüglich wie möglich nach Vertragsschluss, spätestens aber auf den Nutzungshinweis durch die Agentur gemäß § 9 (2) mit, welche Bilder und/oder Videos von der Nutzung durch die Agentur ausgeschlossen sind. Für verspätete oder nicht erfolgte Hinweise auf Rechte Dritter an Bildern und Videos in Social Media und/oder Web Inhalten ist der Moderator verantwortlich.
§ 10 Vertragsdauer
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Sowohl die Agentur, als auch der Moderator können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. In diesem Fall werden sämtliche von der Agentur erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig und unwiderruflich gelöscht.
(3) Die ordentliche Kündigung wirkt sich nicht auf bereits angenommene Aufträge aus. Bereits gebuchte oder noch nicht abgeschlossene Aufträge müssen vom Moderator zu Ende geführt werden. Falls dies nicht geschieht, behält sich die Agentur Schadensersatzansprüche vor.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 11 Verwertungsrechte / Bildrechte
(1) Die Agentur und der jeweilige Kunde für den ein Auftrag durchgeführt wird, sind berechtigt, Foto-, Video- und Audioaufnahmen von der jeweiligen Aktion und dem Einsatz des Moderators vor Ort zu verwerten, insbesondere diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen, sowie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
(2) Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass mit der Vergütung des Moderators sämtliche Nutzungsechte an den im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien, Video- und Audioaufnahmen des Moderators, sowie sämtliche diesbezüglichen Persönlichkeits- oder Kunsturheberrechte abgegolten sind, sofern der Moderator hierüber verfügen konnte. Der Kunde ist damit ggfls. räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt befugt, die angefertigten Fotografien, Video- und Audioaufnahmen auszuwerten. Zur weiteren Klarstellung wird jedoch ausgeführt, dass üblicherweise lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer von regelmäßig einem Jahr und für übliche Bewerbungszwecke, wie sie nach der Art des gebuchten Auftrages zu erwarten sind, eingeräumt werden. Weitere Rechte (sogenannter „Buy Out“) werden von der Agentur bei entsprechender Anfrage des Kunden vereinbart und sollen ihre Berücksichtigung in der dem Moderator mitgeteilten Höhe der Vergütung für den Auftrag finden. Sofern der Moderator nach seiner Ansicht eine Diskrepanz zwischen dem ausgelobten Auftrag und der Vergütung in Ansehung der Nutzungsrechte sieht, hat er die Agentur hierauf unverzüglich hinzuweisen. Nimmt der Moderator den Auftrag dennoch an, stimmt es der Vergütung und der Abgeltung der hier geregelten Nutzungsrechte zu.
(3) Mit dem Übersenden von Bildern, Audio- und Videoaufnahmen an die Agentur versichert der Moderator, dass er die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen besitzt und berechtigt ist, diese entsprechend auf der Website der Agentur veröffentlichen zu lassen. Ebenfalls erklärt der Moderator mit dem Einstellen der Bilder und Videos, dass sein Aussehen nach wie vor dem über die eingereichten Dateien vermittelten Eindruck entspricht. Ferner stellt der Moderator sicher, dass die Aufnahmen auch bearbeitet oder umgestaltet werden dürfen und der Fotograf/Videograf auch auf die Nennung als Urheber verzichtet hat. Ein Honoraranspruch entsteht hierfür nicht.
(4) Für den Fall, dass die Agentur im Zusammenhang mit von dem Moderator bereitgestellten Bildern, Video- und Audioaufnahmen wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder sonstiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Moderator die Agentur von hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung frei, es sei denn den Moderator trifft an dem Verstoß kein Verschulden.
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
Der Moderator ist zur Verschwiegenheit über alle agenturinternen Vorgänge sowie die Honorarvereinbarung verpflichtet. Die direkte Kontaktaufnahme mit Kunden der Agentur ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht gestattet. Geheimhaltungsauflagen seitens Kunden der Agentur, die den jeweiligen Auftrag betreffen, werden dem Moderator mitgeteilt und sind uneingeschränkt einzuhalten.
§ 13 Haftung
(1) Es wird durch die Agentur keinerlei Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch von Daten oder Bildern übernommen, ebenfalls nicht für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen, die dadurch zustande kommen, dass sich Dritte einen unberechtigten Zugang zum (E-Mail und Online) Account des Moderators verschaffen, es sei denn die Agentur trifft hieran ein Verschulden auf der Basis grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz.
(2) Der Moderator ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Website der Agentur sorgfältig aufzubewahren und den Zugriff unberechtigter Dritter darauf zu verhindern.
(3) Sollte der Moderator einen Auftrag annehmen und danach ohne Absprache mit bzw. Kenntnis der Agentur sein Äußeres derartig im Gegensatz zu der Sedcard verändern, dass der Kunde kein Interesse mehr an dem Moderator hegt, hat die Agentur das Recht, Schadensersatz und 100%ige Übernahme der angefallenen Arbeits- oder Vermittlungskosten von dem Moderator zu fordern. Forderungen von Dritten werden zu 100% an den Moderator weitergegeben.
(4) Durch den Moderator sind die angenommenen Aufträge bzw. Buchungen uneingeschränkt bindend. Sollte der Moderator den selbst bestätigten Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchführen, so stellt er die Agentur von allen daraus resultierenden Schadensersatzforderungen Dritter frei. Hat der Moderator die Nichtausführung eines Auftrages verschuldet, zahlt der Moderator an die Agentur Schadenersatz in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision.
(5) Darüber hinaus haftet der Moderator der Agentur für alle Schäden, die ihr durch oder infolge einer Vertragsverletzung, die der Moderator zu verschulden hat, entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verletzung der von ihm übernommenen Sorgfalts- und Verwahrungspflichten aus diesem Vertrag sowie für die Verletzung von Pflichten aus dem Einzelauftrag. Die entsprechende Haftung besteht auch gegenüber dem Kunden der Agentur bei dem der Moderator im Einsatz war.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Moderator erklärt sich durch Abschluss des Rahmenvertrages mit der Einspeicherung seiner Daten bei der Agentur einverstanden. Die Agentur kann die Daten für Kontaktaufnahmen und Rechnungen gegenüber dem Moderator nutzen und die Daten nötigenfalls auch an seine Kunden zu diesen Zwecken herausgeben. Endet der Rahmenvertrag, werden die Daten nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(2) Der Moderator erklärt sich damit einverstanden, dass seine Mobilfunknummer den anderen Teilnehmern der jeweiligen Aktion mitgeteilt wird. Dies dient dem Zweck, eine Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme zwischen den Aktionsteilnehmern zu geben.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Änderungen des Rahmenvertrages
(1) Erfüllungsort ist Einsatzort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von beiden Parteien gleichermaßen akzeptiert worden sein. Die Agentur behält sich die regelmäßige Änderung der Bedingungen vor, welche der Moderator durch Annahme einer Buchung unter Hinweis auf die neuen Bedingungen akzeptiert.