Rahmenvertrag für Models
in der Fassung vom 31.03.2020
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Rahmenvertrag gilt für alle Verträge zwischen the-models GmbH, Kreuzstr. 34, 33602 Bielefeld, im Folgenden „Agentur“ genannt, und denjenigen Personen, die sich auf the-models.de als Models registrieren oder im Rahmen einer erfolgten Registrierung eine Buchungsbestätigung abschließen annehmen (im Folgenden „Model“). Der Vertrag gilt als Rahmenvertrag für sämtliche durch die Agentur vermittelten und vom Model angenommenen Aufträge und regelt insbesondere auch bei jedem Auftrag gegenüber dem Kunden geltende Pflichten.
(2) Änderungen dieses Rahmenvertrages sind nur durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien in Textform zulässig, wobei eine Änderung seitens der Agentur allein durch die Geschäftsführung möglich ist. Die Agentur behält sich die regelmäßige Änderung der Bedingungen vor, welche das Model durch Annahme einer Buchung unter Hinweis auf die neuen Bedingungen akzeptiert.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Die Agentur übernimmt für die Dauer des Vertrages die Vermittlung des Models. Die Agentur ist dabei bemüht, das Model an seine Kunden zum Zwecke von Prospekt- und Katalogwerbungen, Film- und TV-Produktionen, sowie Produktwerbungen und Modeschauen zu vermitteln. Ein Erfolg ist dabei nicht geschuldet.
(2) Die Agentur wird dabei als Vertreter des Models tätig. Für Nachweis und Vermittlung von Model- und/oder Darstellerverträgen (Aufträge) zwischen dem Model und dem Kunden wird sie eine Provision erhalten, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
(3) Die Häufigkeit von Aufträgen hängt von der Nachfrage des jeweiligen Typ Model ab, so dass darüber keine konkrete Angabe gemacht werden kann. Sollte das Model aufgrund mangelnder Nachfrage seitens der Kunden von der Agentur keine Aufträge vermittelt erhalten, so liegt dies nicht in der Sphäre von the-models und die Agentur ist daher zu keinerlei Ersatz oder sonstiger Leistung verpflichtet.
§ 3 Registrierung
(1) Um in die Kartei der Agentur aufgenommen und damit für etwaige Auftragsanfragen berücksichtigt zu werden, hat sich das Model einmalig auf der Website „the-models.de“ zu registrieren.
(2) Bei der Registrierung sind wahre und korrekte Angaben zu machen. Sämtliche Pflichtangaben müssen ausgefüllt, der Rahmenvertrag akzeptiert und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen abgegeben werden.
(3) Die Registrierung ist nur volljährigen und geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Eine Registrierung darf nur in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgen.
(4) Die Registrierung wird erst wirksam, wenn die Agentur dies bestätigt, insbesondere durch Upload der Daten bzw. Fotos des Models. Die Agentur ist jedoch befugt, die Registrierung des Models ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen, insbesondere aber wenn sich das Model nach Ansicht der Agentur nicht gewinnbringend für Agentur und Model vermarkten lässt.
(5) Der Widerruf der Registrierung durch das Model ist jederzeit möglich, hat aber keine Auswirkung auf bereits laufende Auftragsverhältnisse.
§ 4 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur stellt dem Model auf der öffentlich zugänglichen Webseite „www.the-models.de“ kostenfrei einen Login-Bereich zur Verfügung, in dem eine persönliche Sedcard mit persönlichen Daten und Fotos eingestellt werden und in der von jedem Nutzer über eine Suchfunktion Models gesucht und über die Agentur gebucht und kontaktiert werden können.
(2) Das Model erhält entsprechend eine Online-Sedcard zur Darstellung der eigenen Person. Die Agentur übernimmt für das Model die Internet-Veröffentlichung und bewirbt diese bei potentiellen Auftraggebern (Fotografen, Agenturen, Produzenten, etc.), wodurch das Model regional bis weltweit (je nach Wunsch des Models) für die verschiedensten Auftraggeber aus der Werbe-, Film- und Fotobranche über die Datenbank präsent und buchbar ist.
(3) Die Leistungen der Agentur im Einzelnen:
- Erstellung, Überarbeitung und Pflege der öffentlichen Präsentation und der professionellen Sedcard des Models auf der Webseite www.the-models.de;
- Bildergalerie für die eigene Internet-Präsenz;
- 24h Online-Präsenz des Model-Profils:
- Anfragen und Buchungen über die Agentur (persönliche Kontaktdaten bleiben anonym);
- Vermittlungsservice zwischen Model und Auftraggeber;
- Einladungen zu Castings & Events;
- Beratung, Förderung und Unterstützung des Models im geschäftlichen Alltag;
§ 5 Ablauf von Buchungen
(1) Die Agentur wird dem Model im Falle einer Kundenanfrage eine E-Mail mit einer konkreten Buchungsanfrage zusenden. In der Buchungsanfrage sind sämtliche Details eines Auftrages, wie die Vergütung des Models, der konkrete Job, der Termin usw. ersichtlich. Sofern das Model weitere Informationen benötigt, wird es sich bei der Agentur melden.
(2) Das Model ist jederzeit berechtigt, Aufträge der Agentur abzulehnen. Eine Begründung ist hier nicht erforderlich. Übernimmt das Model einen Auftrag so ist es verpflichtet, diesen persönlich, nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Kunden und nach den Angaben in der Anfrage durchzuführen.
(3) Durch Annahme der Buchungsanfrage kommt ein Vertrag zwischen Model und der Agentur zustande, wobei das Model insbesondere an die in diesem Vertrag geregelten Bestimmungen gebunden ist. Das Model verpflichtet sich, den beschriebenen Job ordnungs- und vereinbarungsgemäß auszuführen.
(4) Der Kontakt zwischen Model und Kunden wird durch die Agentur hergestellt. Die Vertragsmodalitäten werden im Vorfeld durch die Agentur ausgehandelt und sind erst bei Annahme durch alle drei Parteien (Vertragsgeber, Vertragsnehmer und Kunde) gültig und verbindlich. Dies gilt im Besonderen für die ausgehandelten Pauschalhonorare, die im Sinne der Auslastung des Models verhandelt werden.
(5) Nach Auftragsannahme wird das Model Kontaktdaten und genaue Einsatz-Orte und Zeiten vom Kunden oder der Agentur mitgeteilt bekommen.
(6) Für den Ablauf nach der Buchung wird auf § 10 (Vergütung) hingewiesen.
§ 6 Aufgaben und Pflichten der Agentur und des Models
(1) Mit Akzeptanz der vorliegenden Bestimmungen im Rahmen der Online-Registrierung erklärt sich das Model explizit mit der Veröffentlichung seiner Daten und der von ihm bereitgestellten Bilder im Internet einverstanden.
(2) Die Agentur ist ermächtigt, im Namen des Models Verhandlungen über die Vertragsinhalte, insbesondere das Honorar und die spätere Nutzung der Aufnahmen („BuyOut-Vereinbarungen“) zu führen und als Vertreter des Models entsprechende Verträge hierüber zu schließen.
(3) Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass dem Kunden lediglich übliche Leistungen von Models angeboten werden. Sollte das Model das Gefühl haben, dass die angefragten Tätigkeiten nicht mit der von ihr angenommenen Tätigkeit übereinstimmen oder der Einsatz an anderen als den vereinbarten Orten oder an anderen Zeiten stattfinden soll, wird das Model sich unverzüglich mit der Agentur in Verbindung setzen, damit die Agentur klärend tätig werden kann.
(4) Die Agentur stimmt vor einem Auftrag die Einzelheiten (Ort, Zeit, Gegenstand der Buchung, Honorare) mit dem Model ab. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (insbesondere im Hinblick auf weitere Rechtseinräumungen) darf das Model nur in Abstimmung mit der Agentur vornehmen.
(5) Das Model verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben bei der Bewerbung abzugeben und in die Sedcard einzustellen.
(6) Mit dem Übersenden von Bildern an die Agentur versichert das Model, dass es die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Fotos besitzt und berechtigt ist, diese unentgeltlich durch die Agentur auf der Sedcard, sowie im Internet veröffentlichen zu lassen. Die Berechtigung der Agentur, die Bilder des Models im Internet zu veröffentlichen umfasst insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung der Bilder auf sämtlichen durch die Agentur betriebenen Webseiten und Social-Media-Kanälen. Die Agentur ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bilder vollumfänglich im Rahmen der Werbung für das Model unabhängig von Kommunikationsmedium und Übertragungsweg (Print, Banner, Anzeige, Inserat, usw. sowohl digital als auch analog) öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(7) Ebenfalls erklärt das Model mit der Zurverfügungstellung der Bilder, dass sein Aussehen nach wie vor dem über die eingereichten Unterlagen vermittelten Eindruck entspricht. Ferner stellt das Model sicher, dass die Aufnahmen auch bearbeitet oder umgestaltet werden dürfen und der Fotograf auch auf die Nennung als Urheber verzichtet hat. Ein Honoraranspruch entsteht hierfür nicht.
(8) Für den Fall, dass die Agentur im Zusammenhang mit von dem Model bereitgestellten Bildern oder Infos wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder sonstiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, stellt das Model die Agentur von hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung oder -Verteidigung frei, es sei denn das Model trifft an dem Verstoß kein Verschulden.
§ 7 Model Release/ Einwilligung / Nutzungsrechte
(1) Das Model räumt der Agentur unwiderruflich das uneingeschränkte Recht und die uneingeschränkte Erlaubnis ein, fotografische Abbildungen und Bilder/Videos (in allen Formaten) vom Model und solche, auf denen dieses teilweise oder vollständig zu sehen ist, kombiniert oder verändert in Art oder Form, im Zusammenhang mit dem eigenen oder einem fiktiven Namen des Models zu verwenden, wieder zu verwenden, zu veröffentlichen und neu zu veröffentlichen, ohne Einschränkungen in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder hinsichtlich Änderungen oder Umgestaltungen oder Vervielfältigung des Materials in Farbe oder anderweitig durch jetzt bekannte oder erst später bekannt werdende Medien für Illustrierungen, künstlerische Zwecke, Werbeaktionen, Handel und alle anderen Zwecke. Diese Einwilligung beinhaltet das Recht, die Fotografien und/oder Videos etc. zu veröffentlichen oder gewerblich zu nutzen, insbesondere auch den Kunden der Agentur im Rahmen der vom Model übernommenen Tätigkeiten diese Rechte, auch zum Zwecke einer Weiterübertragung durch die Kunden, zu übertragen.
(2) Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass mit der Vergütung des Models sämtliche Nutzungsechte an den im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien des Models, sowie sämtliche diesbezüglichen Persönlichkeits- oder Kunsturheberrechte abgegolten sind, sofern das Model hierüber verfügen konnte. Der Kunde ist damit ggfls. räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt befugt, die angefertigten Fotografien auszuwerten. Zur weiteren Klarstellung wird jedoch ausgeführt, dass üblicherweise lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer von regelmäßig einem Jahr und für übliche Bewerbungszwecke, wie sie nach der Art des gebuchten Auftrages zu erwarten sind, eingeräumt werden. Weitere Rechte (sogenannter „Buy Out“) werden von der Agentur bei entsprechender Anfrage des Kunden vereinbart und sollen ihre Berücksichtigung in der dem Model mitgeteilten Höhe der Vergütung für den Auftrag finden. Sofern das Model nach seiner Ansicht eine Diskrepanz zwischen dem ausgelobten Auftrag und der Vergütung in Ansehung der Nutzungsrechte sieht, hat es die Agentur hierauf unverzüglich hinzuweisen. Nimmt das Model den Auftrag dennoch an, stimmt es der Vergütung und der Abgeltung der hier geregelten Nutzungsrechte zu.
(3) Sollten sich im Verhältnis zwischen den abgetretenen Rechten und der tatsächlichen Nutzung Verschiebungen geben und der Kunde nach Ansicht des Models die eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten, wird das Model vor Einleitung rechtlicher Schritte die Agentur hierauf hinweisen und der Agentur die Möglichkeit geben, die Angelegenheit im Sinne des Models mit dem Kunden zu regeln.
(4) Ferner ermächtigt das Model die Agentur schon jetzt, für Überschreitungen oder Erweiterungen der Nutzungsrechte an konkreten Abbildungen gegenüber dem jeweiligen Nutzer im Namen des Models tätig zu werden. Sofern eine Preisliste der Agentur nicht anwendbar sein sollte, gelten die Konditionen der sog. VELMA-Buyoutliste entsprechend. Bei der Verteilung der Vergütung bzw. des Schadenersatzes finden die Vergütungsregelungen aus diesem Rahmenvertrag entsprechend Anwendung.
§ 8 Nutzung von Social Media Inhalten
(1) Zur Förderung der Vermarktbarkeit des Models behält sich die Agentur vor, Bilder und / oder Videos von Social Media Inhalten des Models für die Sedcard oder die sonstige Bewerbung des Models zu nutzen. Das Model erklärt sich damit einverstanden und erklärt zudem durch Abschluss des Vertrages, dass es rechtlich dazu in der Lage ist, die entsprechenden Nutzungsrechte auf die Agentur zu übertragen.
(2) Die Agentur wird das Model über Nutzungen von Social Media Inhalten im Sinne von Abs. (1) zeitnah informieren.
(3) Sofern Rechte Dritter der Nutzung von Inhalten aus Social Media entgegenstehen, wird das Model zunächst versuchen, die Rechte einzuholen. Ist dies nicht möglich, teilt das Model der Agentur so unverzüglich wie möglich nach Vertragsschluss, spätestens aber auf den Nutzungshinweis durch die Agentur gemäß Abs. (2) mit, welche Bilder und / oder Videos von der Nutzung durch die Agentur ausgeschlossen sind. Für verspätete oder nicht erfolgte Hinweise auf Rechte Dritter an Bildern und Videos in Social Media ist das Model verantwortlich.
§ 9 Jugendschutz
Aufgrund des Jugendschutzes verpflichten sich alle auf der Webseite registrierten Models zu einer strikten Einhaltung der Bildregeln der Agentur. Sofern keine gesonderten Bildregeln herausgegeben werden, beachtet das Model, dass keinerlei Nacktheit auf den Bildern zu sehen sein darf und die Bilder keine jugendgefährdenden Inhalte oder Posen oder sonstige derartige Bildsprache beinhalten dürfen. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, derartige Bilder zu löschen. Für Verstöße gegen den Jugendschutz bezüglich der Bilder ist das Model entsprechend § 6 (7) verantwortlich.
§ 10 Vergütung
(1) Das Model erhält die in der Buchungsanfrage ausgelobte Vergütung im Falle der ordnungsgemäßen Ableistung des Auftrages, zzgl. aller vereinbarungsgemäß zu zahlenden Nebenkosten unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte.
(2) Für die durch die Agentur erfolgreich an die Models vermittelten Aufträge, steht der Agentur eine Vermittlungsprovision zu.
Die Vermittlungsprovision beträgt in der Regel 20 % des Honorars. Zusätzlich zur Vermittlungsprovision werden weitere 5 % des Honorars an Vorfinanzierungsprovision in Rechnung gestellt. Die Vorfinanzierungsprovision wird erhoben, um bzgl. der erfolgenden Vorleistung an das Model, das Ausfallrisiko der Kundenleistung auszugleichen. Die Provisionen werden gegenüber dem Kunden berechnet und sind nicht mehr von der, dem Model ausgelobten Vergütung in der Buchungsanfrage, abzuziehen.
(3) Nach Erledigung eines Auftrages meldet sich das Model per E-Mail bei der Agentur, um die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit zu bestätigen.
§ 11 Rechtsstellung des Models
(1) Das Model ist nicht verpflichtet Auftragsangebote anzunehmen.
(2) Die Entscheidung über die Durchführung von Aufträgen liegt ausschließlich bei dem Model und das Model unterliegt daher keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Art und Ort der Auftragsausübung frei und nicht an die Arbeitsorganisation der Agentur gebunden.
(3) Das Model ist ferner in seiner Arbeitsgestaltung gegenüber dem Kunden frei, hat sich jedoch im Rahmen des konkreten Auftrages um eine bestmögliche Auftragserfüllung zu bemühen.
(4) Das Model ist befugt, mehrere und weitere Auftraggeber und Kunden zu haben. Es hat sich zeitlich allein insoweit nach der Agentur zu richten, wie Aufträge angenommen wurden.
(5) Das Model ist selbständig tätig und die Agentur kann diesen Status jederzeit vom Model bestätigt bekommen, insbesondere durch Mitteilung / Abfrage einer Steuernummer o.ä. – Kann dies vom Model nicht bestätigt werden, wird die Agentur die Sedcard des Models bis auf Weiteres entfernen.
(6) Die Agentur weist das Model darauf hin, dass eine von ihm in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich von ihm an das Finanzamt abzuführen ist und es im Übrigen selbst zu prüfen hat, ob es aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Die Agentur weist zudem darauf hin, dass das Model trotz der Selbständigkeit gegebenenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 9 SGB VI versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und im Falle der Beitragspflicht für die Erbringung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung selbst Sorge zu tragen hat. Gleiches gilt für die Versicherung von etwaigen Berufsrisiken (Unfall, Haftpflicht o.ä.).
(7) Sofern sich am Status des Models zu irgendeiner Zeit Veränderungen ergeben, sei es im Bezug auf die Selbständigkeit oder bezüglich anderer, für die ordnungsgemäße Erbringung der Tätigkeit im Auftrag von Kunden oder für die Agentur wichtiger, Punkte (z.B. längere zeitliche Abwesenheit), wird das Model die Agentur unverzüglich hierüber informieren.
(8) Das Model hat keinen Anspruch auf die Vermittlung von regelmäßigen oder konkreten Aufträgen. Die Auftragslage wird allein durch die Marktlage und die Anfrage von Kunden zu bestimmten Models bestimmt. Die Agentur übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung dafür, dass dem Model regelmäßig oder überhaupt Aufträge vermittelt werden.
§ 12 Weitere Pflichten des Models
(1) Das Model verpflichtet sich, alle Folgeaufträge von Kunden bzw. Auftraggebern der Agentur unverzüglich der Agentur mitzuteilen und diese ausschließlich über die Agentur abwickeln zu lassen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte/Folgeaufträge/Anfragen von Vertrags- und Geschäftspartnern der Agentur wofür das Model mindestens einen Auftrag über die Agentur bereits ausgeführt hat. Mit Ende des Vertragsverhältnisses zwischen Model und Agentur erlischt diese Verpflichtung.
(2) Das Model wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die für eine erfolgreiche Vermittlung notwendig sind. Es sichert der Agentur insbesondere zu, die vermittelten Verträge mit den Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen und die Angaben zur Person und anderen Umständen (insbesondere Angaben zu früheren Buchungen) wahrheitsgemäß zu beantworten.
(3) Das Model ist verpflichtet, die Agentur umgehend über Veränderungen des eigenen Äußeren (Frisur, Haarfarbe, wesentliche Gewichtsänderung etc.) zu informieren.
§ 13 Umgehungsverbot
(1) Das Model darf den durch die Agentur vermittelten Auftraggebern, für den es bereits über die Agentur tätig war, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem letzten Auftrag keine direkten Anfragen stellen und/oder diese entgegennehmen. Dritten dürfen die Kontaktdaten der Auftraggeber unter keinen Umständen weitergeleitet werden. Die Agentur ist im Rahmen eines jeden Tätigwerdens zu inkludieren. Das Model ist verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen üblichen Agenturprovision an die Agentur zu zahlen.
(2) Abs. 1 gilt entsprechend auch in den Fällen, in denen zwischen Model und Unternehmen letztlich kein konkreter Auftrag zustande kommt. Eine Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift erfolgt bereits durch das Stellen von Anfragen bzw. Weitergabe von Kontaktdaten nach Abs. 1.
§ 14 Vertragsdauer
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Model kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen mit der Folge der Deaktivierung der Sedcard, die dann offline gestellt wird.
(3) Auch die Agentur kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die Sedcard des Models offline nehmen.
(4) Die so erklärte ordentliche Kündigung wirkt sich nicht auf bereits angenommene Aufträge aus. Bereits gebuchte oder noch nicht abgeschlossene Aufträge müssen vom Model zu Ende geführt werden. Falls dies nicht geschieht, behält sich die Agentur Schadensersatzansprüche vor.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 15 Stornierung eines Auftrags
Die Agentur bleibt bei einem von ihr zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden des Kunden oder des Models selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.
Bei Stornierung des Auftrags durch die Agentur erhält das Model abhängig vom Stornierungszeitpunkt jedoch nur eine Vergütung in Höhe eines festen Prozentsatzes der nach § 10 vereinbarten Vergütung.
Bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an.
§ 16 Haftung
(1) Es wird durch die Agentur keinerlei Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch von Daten oder Bildern übernommen, ebenfalls nicht für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen, die dadurch zustande kommen, dass sich Dritte einen unberechtigten Zugang zum (E-Mail und Online) Account des Models verschaffen, es sei denn die Agentur trifft hieran ein Verschulden auf der Basis grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz.
(2) Das Model ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Website der Agentur sorgfältig aufzubewahren und den Zugriff unberechtigter Dritter darauf zu verhindern.
(3) Sollte das Model einen Auftrag annehmen und danach ohne Absprache mit bzw. Kenntnis der Agentur sein Äußeres derartig im Gegensatz zu der Sedcard verändern, dass der Kunde kein Interesse mehr an dem Model hegt, hat die Agentur das Recht, Schadensersatz und 100%ige Übernahme der angefallenen Arbeits- oder Vermittlungskosten von dem Model zu fordern. Forderungen von Dritten werden zu 100% an das Model weitergegeben.
(4) Durch das Model sind die angenommenen Aufträge bzw. Buchungen uneingeschränkt bindend. Sollte das gebuchte Model den selbst bestätigten Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchführen, so stellt es die Agentur von allen daraus resultierenden Schadensersatzforderungen Dritter frei. Hat das Model die Nichtausführung eines Auftrages verschuldet, zahlt das Model an die Agentur Schadenersatz in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision.
§ 17 Datenschutz
Das Model erklärt sich durch Abschluss des Rahmenvertrages mit der Einspeicherung seiner Daten bei der Agentur bereit. Die Agentur kann die Daten für Kontaktaufnahmen und Rechnungen gegenüber dem Model nutzen und die Daten nötigenfalls auch an Dritte zu diesen Zwecken herausgeben. Endet der Rahmenvertrag werden die Daten nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§ 18 Sonstiges
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rahmenvertrag sowie der aufgrund dieses Rahmenvertrags zustande gekommenen Aufträge ist der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift in Kraft, die der von den Parteien gewünschten Regelung am nächsten kommt.